Nutzt du für deine Website, deinen Shop oder deine Social-Media-Kanäle Bilder, die mit KI erstellt wurden, zum Beispiel mit Midjourney, DALL-E oder der KI-Funktion in Canva? Dann betrifft dich eine neue Regel, die ab dem 2. August 2026 gilt. Klingt erstmal nach viel Bürokratie, ist aber wirklich gut machbar. Ich erkläre dir hier in Ruhe, was sich ändert und was du konkret tun musst.
Wichtig zu wissen: Ab dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, auch AI Act genannt. Er verlangt mehr Transparenz bei KI-Inhalten, auch von kleinen Unternehmen und Selbstständigen. Bereits veröffentlichte Bilder musst du nicht nachträglich kennzeichnen, die Pflicht gilt nur für neue Veröffentlichungen ab diesem Datum.
1. Was ist der EU AI Act überhaupt?
Der AI Act ist die neue KI-Verordnung der Europäischen Union. Ein Teil davon, Artikel 50, beschäftigt sich mit Transparenz: Menschen sollen erkennen können, wenn ein Bild, ein Text oder ein Chatbot mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt wurde. Die Regel gilt EU-weit und richtet sich nicht nur an große Tech-Firmen, sondern an alle, die KI-Inhalte beruflich oder öffentlich einsetzen, also auch an dich als Selbstständige oder kleines Unternehmen.
2. Wer ist überhaupt betroffen?
Die Pflicht greift, sobald du KI-Inhalte beruflich oder öffentlich nutzt, also zum Beispiel auf deiner Website, in deinem Shop, in deinem Blog oder auf Social Media veröffentlichst. Rein privat genutzte KI-Bilder (zum Beispiel im engen Freundeskreis geteilt) sind davon nicht betroffen.
Für die meisten meiner Kund:innen ist dabei ein Punkt besonders relevant: KI-generierte Bilder. Genau darauf gehe ich jetzt im Detail ein.
3. Welche Bilder musst du kennzeichnen? Eine einfache Faustregel
Rechtlich wird zwischen verschiedenen Fällen unterschieden, das kann schnell unübersichtlich werden. Deshalb hier eine einfache Faustregel, mit der du in der Praxis gut fährst:
- Sieht das Bild aus wie ein echtes Foto, oder zeigt es reale Personen, Orte oder Dinge? Dann solltest du es kennzeichnen.
- Ist es eine offensichtliche Illustration oder Grafik, klar als künstlich erkennbar? Dann ist eine Kennzeichnung rechtlich meist nicht zwingend nötig, schadet aber auch nicht.
Im Zweifel gilt bei mir immer: lieber einmal mehr kennzeichnen als einmal zu wenig. Das schafft zusätzlich Vertrauen bei deinen Kund:innen und Website-Besucher:innen.
4. Wie sieht eine korrekte Kennzeichnung aus?
Die gute Nachricht: Für dich als kleines Unternehmen oder Selbstständige reicht ein einfacher, gut sichtbarer Text-Hinweis direkt am Bild oder in der Bildunterschrift. Zum Beispiel:
- „KI-generiertes Bild“
- „Mit KI erstellt“
- „Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt“
Du brauchst dafür keine spezielle Software, kein Wasserzeichen und kein technisches Vorwissen. Ein Satz an der richtigen Stelle genügt.
5. Wo musst du überall kennzeichnen?
Grundsätzlich überall dort, wo andere Menschen das Bild sehen können:
- Deine Website
- Dein Online-Shop
- Dein Blog
- Social-Media-Kanäle wie Instagram oder Facebook
6. Was ist NICHT betroffen?
Damit du dir nicht mehr Sorgen machst, als nötig, hier eine kleine Entwarnung:
- Bereits veröffentlichte Bilder musst du nicht nachträglich kennzeichnen. Die Pflicht gilt nur für Inhalte, die du ab dem 2. August 2026 neu veröffentlichst.
- Reine Bildbearbeitung wie Belichtungsanpassung, Zuschnitt oder Rauschreduzierung fällt nicht unter die Pflicht.
- Normale Marketing- und Werbetexte, die du mit KI-Unterstützung geschrieben hast, sind ebenfalls nicht betroffen. Die Textkennzeichnung betrifft nur redaktionelle Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne echte menschliche Prüfung, das dürfte für die meisten von euch nicht zutreffen.
7. Kurzer Hinweis: Chatbots
Setzt du auf deiner Website einen Chatbot ein, solltest du kurz klarstellen, dass es sich um einen Bot handelt, falls das nicht ohnehin offensichtlich ist. Ein kleiner Hinweis im Chatfenster reicht dafür meistens aus.
Deine Checkliste zum Abhaken
Brauchst du Unterstützung?
Du bist unsicher, ob eines deiner Bilder betroffen ist, oder möchtest, dass ich die Kennzeichnung direkt für dich auf deiner Website einbaue? Dann melde dich gerne über das Kontaktformular, ich unterstütze dich dabei, dass du rechtzeitig vor dem 2. August auf der sicheren Seite bist.
Und falls du zu solchen Themen künftig direkt informiert werden möchtest, trag dich gerne für meinen Newsletter ein (siehe unten), dort bekommst du wichtige Updates wie diese direkt ins Postfach.
Liebe Grüße, deine Susanne alias pixeldeern
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei rechtlichen Detailfragen empfehle ich dir, dich zusätzlich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
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